Allgemeine Verkaufsbedingungen der Cooper Consumer Health Deutschland GmbH
- Geltungsbereich Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte der Cooper Consumer Health Deutschland GmbH sowie der Cooper Consumer Health Österreich – Zweigniederlassung der Cooper Consumer Health Deutschland GmbH (gemeinsam „Cooper“) mit gewerblichen Käufern, insbesondere Großhändlern, Apotheken, Krankenhausapotheken, Versandhandelsunternehmen, Online-Vertriebspartnern sowie Einzelhändlern des sogenannten Mass-Market, insbesondere Drogeriemarktketten, Lebensmitteleinzelhändlern, Kauf- und Warenhäusern und sonstigen nicht apothekenpflichtigen Vertriebskanälen, die zum Verkauf der betreffenden Produkte berechtigt sind.
- Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Deutschland) bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (Österreich). Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
- Abweichende Allgemeine Verkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn Cooper diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Eine stillschweigende Anerkennung durch Annahme oder Ausführung eines Auftrags ist ausgeschlossen.
- Zum Kauf von Arzneimittel und Arzneispezialitäten hat der Käufer seine Bezugsberechtigung nachzuweisen (z. B. Großhandelserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Herstellungserlaubnis) und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Cooper ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder Verträge zu kündigen, falls der Käufer die erforderlichen Berechtigungen nicht besitzt oder verliert.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Cooper schriftlich bestätigt wurden.
- Cooper kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden dem Käufer in Textform mitgeteilt und treten 30 Tage nach Zugang in Kraft, sofern der Käufer nicht widerspricht. Bei Widerspruch behält sich Cooper vor, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen oder zu beenden.
- Preise Für Rechtsgeschäfte, die der arzneimittelrechtlichen Preisbindung unterliegen, gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung gesetzlich vorgeschriebene Preis.
- Für nicht preisgebundene Produkte gelten die in der jeweils aktuellen Preisliste von Cooper oder in der Bestellbestätigung genannten Preise. Diese Preisliste ist unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot gekennzeichnet wurde. Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch Cooper.
- Cooper ist berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund von Marktentwicklungen, Kostensteigerungen oder regulatorischen Anforderungen erforderlich ist. Änderungen werden dem Käufer vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die separat berechnet und vom Käufer entrichtet wird. Falls eine gesetzliche Änderung der Steuersätze oder behördliche Anordnung eine Anpassung erforderlich macht, ist Cooper berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, auch für bereits erteilte Aufträge.
- Es gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Preisbildung für Arzneimittel, Medizinprodukte und sonstige Gesundheitsprodukte. Der Käufer ist verpflichtet, diese Preisregelungen einzuhalten und die Produkte nur zu den gesetzlich zulässigen Preisen weiterzugeben.
- Auftragserteilung Jeder Auftrag unterliegt diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, Cooper hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Eine stillschweigende Annahme oder konkludente Einbeziehung der Bedingungen des Käufers ist ausgeschlossen.
- Aufträge können über elektronische Plattformen, per Telefax, E-Mail, Electronic Data Interchange (EDI) oder auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen erteilt werden. Telefonische oder mündliche Aufträge sind nur verbindlich, wenn Cooper sie schriftlich bestätigt. Liegt eine Rahmenvereinbarung oder ein gesonderter Liefervertrag vor, gelten deren Bedingungen vorrangig, sofern sie diesen AGB nicht widersprechen.
- Jeder Auftrag muss die eindeutige Bezeichnung der bestellten Produkte, einschließlich Handelsname, PZN, Artikelnummer oder EAN, Menge, gegebenenfalls Lieferzeit, oder besondere Versandmodalitäten enthalten. Unvollständige oder fehlerhafte Aufträge können von Cooper zurückgewiesen oder zur Korrektur an den Käufer zurückgesandt werden, ohne dass hieraus ein Lieferanspruch entsteht.
- Angebote von Cooper sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als verbindlich angenommen, sobald Cooper eine schriftliche Bestellbestätigung übermittelt oder die Ware zum Versand übergeben hat. Cooper kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei offenen oder überfälligen Zahlungsverpflichtungen des Käufers, Lieferengpässen, rechtlichen oder
AGB.
Nach Auftragseingang kann eine Änderung oder Stornierung nur mit schriftlicher Zustimmung von Cooper erfolgen. Falls daraus Kosten oder Verluste entstehen, ist Cooper berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen. Für speziell angefertigte oder beschaffte Produkte ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Sonderwünsche zu Lieferzeiten, Verpackung oder Versand müssen bereits bei Auftragserteilung angegeben und von Cooper schriftlich bestätigt werden. Cooper kann für solche zusätzliche Leistungen Aufpreise erheben, sofern sie über den Standardlieferumfang hinausgehen. Lieferfristen für Sonderbestellungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Adresse, den in der Bestellbestätigung genannten Bestimmungsort oder – falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – an dessen Hauptsitz. Lieferungen ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch Cooper. Cooper kann Lieferungen verweigern, wenn der Käufer erforderliche rechtliche Genehmigungen nicht nachweist oder rechtliche, regulatorische oder logistische Hindernisse bestehen.
Sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, erfolgen Lieferung und Gefahrübergang auf Basis „Ex Works“ (EXW Incoterms® 2020) ab dem jeweils benannten Lagerstandort von Cooper. Die Auswahl von Transportmittel und Versandweg obliegt Cooper; besondere Versandwünsche des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung und erfolgen auf dessen Risiko und Kosten.
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von Cooper Consumer Health Deutschland GmbH oder – bei Lieferungen durch die österreichische Niederlassung – deren Sitz. Die Verpackung entspricht den gesetzlichen Anforderungen für den Transport von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein fixer Liefertermin zugesagt wurde. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferzeit automatisch um die Dauer der Behinderung. Solche Ereignisse umfassen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und Lieferprobleme bei Zulieferern. Schadensersatz wegen Verzögerungen oder Kündigungen infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Die Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist. Cooper kann Lieferungen verweigern oder zurückhalten, wenn frühere Rechnungen nicht beglichen wurden, berechtigte Zweifel an der Bonität bestehen oder eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers erkennbar ist.
Die Produkte dürfen nur im bestätigten Lieferland in Verkehr gebracht werden. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen. Bei Verstößen stellt der Käufer Cooper von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel, Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Mengenabweichungen sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, auf dem Lieferschein zu vermerken und Cooper spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen.
Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich zu beanstanden und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Kunden- und Bestellnummer,
Lieferdatum, Produktbezeichnung, Chargennummer und Menge,
detaillierte Mangelbeschreibung und ggf. Fotodokumentation.
Verdeckte Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung erst später entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Der Käufer trägt die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Verspätete oder unterlassene Mängelrügen führen dazu, dass die Ware in Bezug auf Beschaffenheit und Menge als genehmigt gilt, es sei denn, Cooper hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. Falls Cooper verspätete Reklamationen akzeptiert oder Ware aus Kulanz zurücknimmt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Auswirkungen auf künftige Geschäftsbeziehungen.
Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht, es sei denn, die Beanstandung wurde fristgerecht erhoben und ist begründet. Der Käufer darf Zahlungen nicht zurückhalten oder aufrechnen, solange Cooper Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung hat.
Warenrücksendungen sind nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zulässig. Der Käufer haftet für unsachgemäße Lagerung, Handhabung oder Rücksendung, die zur Qualitätsbeeinträchtigung führt.
- Lieferung, Gefahrübergang und Versand
- Beanstandungen, Mängelrügen und Reklamationen
- Gewährleistung Cooper gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben in Deutschland und Österreich entsprechen, einschließlich der arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Bestimmungen. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet wurde.
- Cooper übernimmt keine Gewähr für Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Transport, Anwendung oder Verarbeitung durch den Käufer oder Dritte entstehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen und die Untersuchung durch Cooper oder einen von Cooper beauftragten Dritten zu ermöglichen. Unterbleibt diese Untersuchung, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
- Nach Eingang der Mängelanzeige hat Cooper eine Prüffrist von 30 Tagen. Wird der Mangel anerkannt, hat Cooper nach eigenem Ermessen das Recht:
- die mangelhafte Ware durch mangelfreie Ware zu ersetzen (Nacherfüllung), oder
- den Kaufpreis anteilig oder vollständig zu erstatten.
- Wird die Mangelfreiheit bestätigt, trägt der Käufer die Kosten und ist zur Abnahme verpflichtet.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn:
- die Ware nicht gesetzeskonform gelagert oder behandelt wurde,
- der Käufer sie ohne Zustimmung von Cooper verändert oder weiterverarbeitet hat,
- sie außerhalb der vorgesehenen Anwendungsbereiche genutzt wurde,
- Änderungen auf behördliche Vorgaben oder gesetzliche Neuregelungen zurückzuführen sind.
- Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate für nicht verderbliche Produkte und 6 Monate für verderbliche Waren. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Fristen.
- Rückrufe aufgrund behördlicher Anordnung sind dem Käufer unverzüglich mitzuteilen und die Weisungen von Cooper zu befolgen.
- Eigenmächtige Rückrufe oder Entsorgungen ohne Rücksprache mit Cooper schließen Ersatz- oder Erstattungsansprüche aus.
- Zahlungsbedingungen Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind der Kaufpreis sowie sämtliche Nebenleistungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Käufer gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Abweichende Zahlungsfristen gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und begründen keinen Anspruch auf zukünftige abweichende Zahlungsbedingungen.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders bestimmt hat die Zahlung ausschließlich in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto von Cooper zu erfolgen. Sie gilt erst als geleistet, wenn der Betrag endgültig und vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Alle mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren oder Transaktionskosten trägt der Käufer.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen oder behaupteten Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese sind von Cooper ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Eine Aufrechnung mit Forderungen außerhalb des Vertragsverhältnisses ist ausgeschlossen.
- Gerät der Käufer in Verzug, ist Cooper berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann Cooper Mahngebühren in Höhe von mindestens 40 Euro pro Mahnung sowie weitere durch den Zahlungsverzug entstandene Schäden, einschließlich Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, geltend machen. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet. Weitere Verzugsansprüche bleiben vorbehalten.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Cooper berechtigt, für künftige Bestellungen Vorauszahlung oder Vorkasse zu verlangen und weitere Lieferungen zu verweigern, solange fällige Rechnungen unbezahlt sind. Falls begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen – insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage – kann Cooper die Lieferung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Leistet der Käufer diese nicht innerhalb einer von Cooper gesetzten Frist, ist Cooper berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt der Käufer alle Bank-, Umrechnungs- und Überweisungsgebühren sowie nachträglich erhobene Steuern oder Abgaben durch Finanz- oder
Belastungen auf dem Konto von Cooper gutgeschrieben wurden.
Cooper behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor, einschließlich Kaufpreis, Nebenforderungen, Zinsen, Transport- und Verpackungskosten sowie Schadensersatzansprüche. Zahlungen per Scheck oder Wechsel gelten erst als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, sofern er Cooper bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des noch offenen Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) abtritt. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. Cooper kann die Abtretung offenlegen und die Forderungen selbst einziehen, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird oder sich dessen wirtschaftliche Lage erheblich verschlechtert. Auf Verlangen hat der Käufer eine Aufstellung über die weiterverkauften, aber noch unbezahlten Waren sowie die daraus resultierenden Forderungen vorzulegen.
Verstößt der Käufer gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch Zahlungsverzug, drohende Insolvenz oder unsachgemäße Lagerung, kann Cooper nach vorheriger Mahnung die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangen. Die Rücknahme stellt keinen Vertragsrücktritt dar, es sei denn, Cooper erklärt dies ausdrücklich schriftlich. Nach Rücknahme ist Cooper berechtigt, die Waren freihändig zu veräußern oder zu versteigern. Der Verwertungserlös wird auf die offenen Forderungen angerechnet, abzüglich angemessener Kosten.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Beschlagnahmungen, hat er Cooper unverzüglich schriftlich zu informieren, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und den Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Für Schäden oder Kosten, die durch eine Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen, haftet der Käufer in vollem Umfang.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Risiken branchenüblich zu versichern. Ansprüche aus diesen Versicherungen werden hiermit in Höhe des offenen Kaufpreises an Cooper abgetreten. Cooper ist berechtigt, die Versicherung selbst abzuschließen, falls der Käufer seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt, und die Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Die Vorbehaltsware ist getrennt von anderen Waren zu lagern, ordnungsgemäß als Fremdware zu kennzeichnen und gegen Schäden sowie Diebstahl zu sichern. Verstöße gegen diese Verpflichtungen führen zur vollen Haftung des Käufers für entstandene Schäden oder Verluste.
Cooper haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Cooper oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Cooper nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Cooper auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden oder auf den Kaufpreis der verzögerten oder nicht erbrachten Leistung beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige wirtschaftliche Verluste ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Deliktische Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Vermögen, Eigentum oder sonstigen Rechten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Cooper oder seine Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursacht.
Nach Gefahrübergang übernimmt Cooper keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Produkte beim Käufer oder bei Dritten entstehen, sofern die Schäden auf einem vorwerfbaren Verhalten des Käufers beruhen.
Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:
der Käufer oder Dritte die Produkte nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben, Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen angewendet haben,
der Käufer unsachgemäße Lagerung, Transport oder Anwendung der Produkte zu vertreten hat,
der Käufer die Produkte ohne schriftliche Zustimmung von Cooper verarbeitet, verändert oder mit anderen Produkten kombiniert hat.
Falls Cooper aufgrund eines Fehlverhaltens des Käufers oder unsachgemäßer Verwendung der Produkte durch Dritte in Anspruch genommen wird, ist der Käufer verpflichtet, Cooper von allen daraus resultierenden Schäden, Kosten und Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Eigentumsvorbehalt
- Haftung
- Die Haftung des Käufers für Vertragsverstöße ist nicht beschränkt. Der Käufer haftet insbesondere für Verstöße gegen Lagerungs- oder Vertriebsvorschriften, die nicht genehmigte Weiterveräußerung oder Weitergabe der Produkte, die Missachtung regulatorischer Anforderungen für Arzneimittel oder Medizinprodukte und Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB entstehen.
- Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen, die aus der eigenmächtigen Produktverarbeitung oder -veränderung nach Gefahrübergang resultieren.
- Falls der Käufer die Produkte abweichend von den vertraglichen Bestimmungen in andere Länder vertreibt, trägt er die volle Verantwortung für Verstöße gegen Marktzugangsvoraussetzungen und regulatorische Vorgaben, Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter (z. B. Markenrechte, Patente), sämtliche Ansprüche von Behörden oder anderen Dritten, die sich aus dem Vertrieb der Produkte außerhalb der vertraglich festgelegten Märkte ergeben.
- Falls Cooper aufgrund eines solchen vertragswidrigen Vertriebs durch den Käufer in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Käufer, Cooper von allen Ansprüchen freizustellen und alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
- Cooper haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, insbesondere bei Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder Export- und Importverboten, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen, kriegerischen oder terroristischen Auseinandersetzungen, Betriebsstörungen oder Ausfällen der Transportlogistik. Falls eine dieser Ereignisse zu einem Vertragsrücktritt oder einer verzögerten Leistung führt, hat der Käufer keinerlei Schadensersatzansprüche gegen Cooper.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Falls eine Haftung von Cooper nach diesen Gesetzen besteht, gilt die Haftungsbeschränkung nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist.
- Eine etwaige Haftung für Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, soweit sie nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
- Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Produkte ist ausgeschlossen, es sei denn, Cooper hat einer Rücknahme ausnahmsweise und schriftlich zugestimmt. Falls eine Rücknahme erfolgt, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften und folgende Bedingungen:
- Die Ware ist unversehrt, originalverpackt und ordnungsgemäß gelagert.
- Sie hat eine ausreichende Restlaufzeit von mind. 12 Monaten.
- Eine Rücknahme ist insbesondere ausgeschlossen für:
- Produkte, die die kontrollierte Lieferkette verlassen haben,
- gekühlte, sterile oder speziell hergestellte Produkte,
- Produkte, die nicht mehr als verkehrsfähig gelten.
- Falls ein behördlicher oder freiwilliger Produktrückruf erforderlich wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkauf sofort einzustellen, bereits ausgelieferte Ware zurückzuholen, den Verbleib der betroffenen Produkte zu dokumentieren, Cooper und Vertriebspartner umgehend zu informieren.
- Der Käufer muss Cooper alle relevanten Daten und Dokumente zu betroffenen Produkten zur Verfügung stellen. Falls der Käufer den Rückruf verzögert oder nicht ordnungsgemäß durchführt, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten.
- Falls eine Rückgabe im Rahmen eines Rückrufs erforderlich ist, trägt Cooper die Rücksendekosten, es sei denn, der Rückruf wurde durch ein Fehlverhalten des Käufers verursacht. Der Käufer haftet vollumfänglich, wenn er ein vom Rückruf betroffenes Produkt trotz Kenntnis weiterverkauft oder abgibt.
- Bei Verdacht auf Qualitätsmängel, Fälschungen oder Lager-/Transportschäden ist der Käufer verpflichtet, Cooper unverzüglich zu informieren. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und führt dies zu einem verspäteten oder fehlerhaften Rückruf, haftet er für sämtliche Folgeschäden.
- Die gelieferten Produkte dürfen nur im bestätigten Lieferland in Verkehr gebracht werden. Ein Weiterverkauf in andere Länder, insbesondere außerhalb der EU/EWR, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Cooper zulässig. Der Käufer haftet vollumfänglich für alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, falls er die Produkte ohne Genehmigung in andere Länder vertreibt.
- Die Produkte müssen unverändert in der Originalverpackung weitergegeben werden. Jede Umverpackung, Teilung oder Veränderung ist unzulässig, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder Cooper hat schriftlich zugestimmt. Der Käufer verpflichtet sich, diese Vorgaben an seine Abnehmer weiterzugeben.
- Der Käufer ist verpflichtet, die gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften einzuhalten. Er darf die Produkte nur an berechtigte Abnehmer (Großhändler, Apotheken, medizinische Fachkreise) vertreiben und nicht an Endverbraucher, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt.
- Rücknahme und Rückruf von Produkten
- Weiterverkauf und Vertrieb der Produkte
- Ein Parallelvertrieb oder unerlaubte Marktverlagerung ist ohne schriftliche Zustimmung von Cooper untersagt. Falls der Käufer gegen diese Bestimmung verstößt, haftet er für alle behördlichen Sanktionen, Schutzrechtsverletzungen, Rückrufkosten und Schadensersatzansprüche.
- Der Käufer hat alle relevanten Dokumente und Nachweise über den Verbleib der Produkte zu führen (Liefernachweise, Rechnungen, Chargen- und Verfallsdaten). Cooper kann jederzeit eine Dokumentation über die Einhaltung der Vorschriften verlangen. Falls der Käufer eine solche Anforderung nicht erfüllt, behält sich Cooper das Recht vor, weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen oder zu verweigern.
- Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann Cooper Lieferverträge fristlos kündigen, weitere Lieferungen verweigern, Schadensersatz geltend machen und den Käufer für zukünftige Bestellungen sperren.
- Falls durch einen Verstoß behördliche Maßnahmen oder wirtschaftliche Nachteile für Cooper entstehen, ist der Käufer verpflichtet, Cooper von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen.
- Sämtliche Schutzrechte, insbesondere Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Urheberrechte, Herstellungsverfahren und Know-how, verbleiben ausschließlich bei Cooper oder deren konzernverbundenen Unternehmen. Dem Käufer werden keinerlei Nutzungsrechte eingeräumt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Insbesondere ist es dem Käufer untersagt, Kennzeichen oder Schutzrechte von Cooper zu verwenden, zu registrieren oder nachzuahmen.
- Verstöße gegen Schutzrechte berechtigen Cooper zur sofortigen Einstellung der Lieferungen, Geltendmachung von Schadensersatz und Durchsetzung gerichtlicher Unterlassungsansprüche.
- Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen von Cooper geheim zu halten, insbesondere zu Produkten, Herstellungsverfahren, Preiskonditionen und Geschäftsstrategien. Diese dürfen nur zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder Cooper hat schriftlich zugestimmt. Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und mindestens fünf Jahre danach.
- Falls der Käufer gegen diese Verpflichtungen verstößt, kann Cooper, Schadensersatz geltend machen, gerichtliche Unterlassungsansprüche durchsetzen und die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung beenden.
- Falls Cooper aufgrund eines Verstoßes des Käufers gegen Schutzrechte oder Geheimhaltungspflichten von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Käufer, Cooper von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen, Kosten und Schäden freizustellen.
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, einschließlich Regelungen zur Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht, Sanktionen, Datenschutz und Exportkontrolle. Der Käufer sichert zu, dass er geeignete Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige in seinem Namen handelnde Personen diese Vorgaben einhalten.
- Jegliche Form von Bestechung, Korruption oder unzulässiger Beeinflussung ist verboten. Dies umfasst insbesondere direkte oder indirekte Zuwendungen (Geld, Geschenke oder sonstige Vorteile) zur Beeinflussung von Amtsträgern oder Geschäftspartnern, Facilitation Payments (Beschleunigungszahlungen), es sei denn, sie sind ausdrücklich gesetzlich zulässig, Zuwendungen an politische Parteien, Organisationen oder Kandidaten, die einen geschäftlichen Vorteil verschaffen könnten.
- Der Käufer verpflichtet sich, keine wettbewerbswidrigen Praktiken vorzunehmen oder daran mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere Preisabsprachen, Marktaufteilungen oder Informationsaustausch mit Wettbewerbern, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, irreführende Werbung oder unlautere Vertriebspraktiken.
- Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller nationalen und internationalen Sanktions-, Export- und Handelskontrollvorschriften, einschließlich Vorschriften der EU, USA (OFAC, BIS, ITAR) und UN. Der Käufer darf keine Waren oder Technologien an sanktionierte Personen, Unternehmen oder Länder liefern. Falls Cooper Grund zur Annahme hat, dass eine Lieferung gegen diese Vorschriften verstößt, ist Cooper berechtigt, die Belieferung sofort zu verweigern oder bestehende Verträge auszusetzen.
- Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze. Der Käufer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse von Cooper streng vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt weiterzugeben oder zu nutzen.
- Falls Cooper Kenntnis von einem möglichen Verstoß gegen diese Verpflichtungen erlangt, ist Cooper berechtigt, eine interne Untersuchung oder ein Audit beim Käufer durchzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, Cooper auf Anfrage alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Falls ein Verstoß
- Schutzrechte und Geheimhaltung
- Compliance und Geschäftsethik
- Geschäftsbeziehungen beenden, Schadensersatz für finanzielle oder regulatorische Verluste fordern.
- Falls der Käufer von einem möglichen Verstoß erfährt, ist er verpflichtet, Cooper unverzüglich schriftlich zu informieren und an der Klärung mitzuwirken.
- Der Käufer verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung des „Third Party Code of Conduct“ sowie der „Human Rights Policy“ der Cooper Consumer Health Gruppe in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Beide Dokumente werden durch Verweisung Bestandteil dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die jeweils aktuellen Fassungen sind abrufbar unter Third Party Code of Conduct und Human Rights Policy.
- Die Einhaltung dieser Richtlinien ist für Cooper von wesentlicher Bedeutung, um seiner unternehmensweiten Verpflichtung zu ethischem Geschäftsgebaren, Nachhaltigkeit und dem Schutz grundlegender Menschenrechte innerhalb der gesamten Liefer- und Vertriebskette nachzukommen.
- Ein Verstoß des Käufers gegen den Third Party Code of Conduct oder die Human Rights Policy stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. In einem solchen Fall ist Cooper berechtigt, geeignete Abhilfemaßnahmen zu verlangen, insbesondere die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, die Aussetzung der Lieferbeziehung oder die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
- Beide Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Subunternehmer und in seinem Auftrag handelnde Dritte diese Vorschriften ebenfalls beachten. Jede Partei ist verpflichtet, die andere unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sie Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erhält, der sich auf die andere Partei auswirken könnte.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, insbesondere zur Vertragserfüllung, aufgrund eines berechtigten Interesses oder mit Einwilligung der betroffenen Person. Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist, und sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Dritte als Auftragsverarbeiter tätig ist und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
- Jede Partei ist eigenständig für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten verantwortlich und stellt sicher, dass betroffene Personen gemäß Art. 12–14 DSGVO ordnungsgemäß informiert wurden. Falls eine Partei als gemeinsamer Verantwortlicher (Joint Controller) oder Auftragsverarbeiter für die andere Partei tätig wird, ist eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung abzuschließen.
- Tritt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach) auf, die sich auf die andere Partei auswirken könnte, ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere spätestens innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen, alle relevanten Informationen über den Vorfall bereitzustellen und in Abstimmung mit der anderen Partei geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung sowie gegebenenfalls erforderliche Meldungen an Aufsichtsbehörden oder betroffene Personen gemäß Art. 33 und 34 DSGVO vorzunehmen.
- Falls personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, ist dies nur unter Beachtung der DSGVO zulässig, insbesondere auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45 DSGVO), geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO) oder mit Einwilligung der betroffenen Person (Art. 49 DSGVO). Falls der Käufer Daten außerhalb der EU verarbeitet, verpflichtet er sich, Cooper auf Anfrage alle erforderlichen Dokumentationen zur Einhaltung der DSGVO vorzulegen.
- Falls für die Vertragserfüllung eine Datenverarbeitung im Auftrag oder eine gemeinsame Verantwortung erforderlich ist, verpflichten sich die Parteien, eine gesonderte datenschutzrechtliche Vereinbarung (AVV oder Joint Controller Agreement) schriftlich abzuschließen. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die Parteien als eigenständige Verantwortliche.
- Falls der Käufer gegen Datenschutzvorschriften verstößt, ist Cooper berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder – falls eine gesetzliche Meldepflicht besteht – Aufsichtsbehörden zu informieren.
- Falls Cooper infolge eines Datenschutzverstoßes des Käufers von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Käufer, Cooper von allen daraus entstehenden Kosten und Schäden freizustellen.
- Mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Diese AGB gelten für sämtliche
- Datenschutz und Datensicherheit
- Rechtsgültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
- Vereinbarungen bestehen.
- Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die jeweils aktuelle Fassung der AGB als verbindlich an, auch ohne gesonderten Hinweis in jeder Bestellung. Falls der Käufer mit einzelnen Bestimmungen nicht einverstanden ist, muss er Cooper vor Auftragserteilung schriftlich informieren. Cooper behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder unter geänderten Bedingungen auszuführen.
- Abweichende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Cooper ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Bestellung ausführt. Eine stillschweigende Anerkennung der AGB des Käufers ist ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Cooper sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Cooper kann diese AGB jederzeit ändern oder ergänzen, sofern wesentliche Vertragsbestandteile nicht nachteilig für den Käufer verändert werden. Änderungen werden dem Käufer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs kann Cooper die Geschäftsbeziehung entweder unter den bisherigen Bedingungen fortführen oder beenden.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschließlich Fragen zu seinem Zustandekommen, seiner Gültigkeit und Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB), gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Sitzlandes des Käufers bleiben unberührt, sofern sie nicht nach internationalen Kollisionsnormen abbedungen werden können.
- Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere Lieferung, Zahlung und sonstige vertragliche Pflichten, ist der Sitz von Cooper in Deutschland, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von Cooper in Deutschland ausschließlich zuständig, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Cooper bleibt es jedoch vorbehalten, den Käufer an dessen Sitz oder vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat, ist Cooper berechtigt, Streitigkeiten nach eigenem Ermessen vor einem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris oder vor einem ordentlichen Gericht zu verhandeln.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cooper an Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dies gilt insbesondere für die Abtretung von Zahlungsansprüchen, die Übertragung vertraglicher Verpflichtungen sowie die Nutzung von Schutzrechten oder vertraulichen Informationen von Cooper durch Dritte. Cooper ist berechtigt, diesen Vertrag und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Käufers bedarf.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrags unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Ersatzregelung zu treffen. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken.
- Bestimmungen dieser AGB, die aufgrund ihrer Natur über die Vertragsbeendigung hinaus fortbestehen, bleiben unverändert gültig. Dies betrifft insbesondere die Geheimhaltungspflichten, Haftungs- und Freistellungsverpflichtungen, Eigentumsvorbehaltsregelungen, Schutzrechte, Datenschutzverpflichtungen sowie die Rechtswahl- und Gerichtsstandregelung.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Vertragsrechts durch Cooper stellt keinen dauerhaften Verzicht dar; Cooper bleibt berechtigt, sein Recht zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
- Leistungs-/Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
- Sonstige Bestimmungen
Stand 01.07.2025